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Posts Tagged ‘ sexueller missbrauch ’

Es handelt sich hierbei um eine grenzwertige Frage da sich Jugendliche zwischen Kindern und Erwachsenen befindet. Wer auf Kinder steht ist schon pädophil aber solange dieser Pädophile seinen Trieb nicht ausleben will ist er nicht gefährlich. Auch der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter 16 Jahren ist verboten, ab 16 ist er mit Einwilligung der Eltern erlaubt. Es kommt aber oft genug vor, dass die jungen Mädchen sich einfach für 20 ausgeben und man keinen Grund hat es ihnen nicht zu glauben. Dann wurde das Verbrechen unwissend begannen und das führt in diesem Fall immer zu mildernden Umständen oder zum Freispruch.

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Aber um zum Punkt zu kommen: Wenn ein Mann auch auf sehr junge Mädchen steht, dann ist das nichts Ungewöhnliches. Die Natur wünscht vom Mann immerhin, dass er die Mädchen begattet sobald diese Geschlechtsreif werden und so wurde das im Mittelalter auch gehandhabt. Natürlich sind diese Zeiten vorbei und das Heiraten von Minderjährigen ist verboten. Wer heute als 40 jähriger auf minderjährige steht, der muss sich zurück halten und sollte seinen Neigungen auch nicht öffentlich machen. Es würde aber nichts dagegen sprechen, wenn dieser 40 Jährige sich auf ein junges aber bereits volljähriges Mädchen einlassen würde.

Wenn ein erwachsener Mann sich zu minderjährigen Mädchen hingezogen fühlt, dann hat er gewisse Tendenzen, ist deswegen aber nicht abnormal. Dieser Mann sollte sich aber damit abfinden, dass er dieses Verlangen nie befriedigen können wird. Ungewöhnlicher ist es, wenn erwachsene Frauen auf Knaben stehen.

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Gerade der Besuch beim Frauenarzt ist doch sehr intim, denn letztendlich hat dies mit Sexualität zu tun und auch Körperteile, die man sonst nicht einfach so zeigt, werden hierbei untersucht. Auch wenn dies eher selten der Fall sein dürfte, so gibt es doch auch schwarze Schafe unter Frauenärzten und immer wieder werden Vorfälle bekannt, wonach ein Frauenarzt seine Patientinnen belästigt hat.

Hierbei gilt es sicherlich zu entscheiden, ob man diese Belästigung nur subjektiv dadurch empfindet, weil man sich eben ausziehen muss und an Scheide, Vagina und auch Brust untersucht wird oder ob es sich um eine tatsächliche Belästigung handelt. In letzteren Fällen sollten Patientinnen den Arzt sehr wohl darauf ansprechen und ihn konkret darauf hinweisen.

Doch damit ist es sicherlich nicht getan. Denn ein Wechsel des Arztes sollte die Folge einer solchen Belästigung sein und, je nach Schwere des Vorfalls, ist sehr wohl zu überlegen, ob man sich nicht an die Kripo wendet. Denn ein Arzt, egal ob nun Frauenarzt oder Allgemeinmedizinier, hat einen besonderen Vertrauensstatus, welcher nicht einfach missbraucht werden darf.

Ebenso gilt es, andere Patientinnen zu schützen. Viele Kripos bieten speziell weibliche Beamtinnen an, an die man sich wenden kann, wenn es um sexuellen Missbrauch oder auch sexuelle Belästigung geht. Ein Gespräch mit einer solchen Beamtin bietet sich in diesem Fall an, um abzuklären, ob und inwieweit eine Grenzverletzung vorgelegen hat und ob der Arzt hierfür zur Rechenschaft gezogen werden soll. Auch wenn solche Vorfälle eher selten sind, so gibt es sie und keine Patientin muss dies einfach so hinnehmen!

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